Allgemeine Geschäftsbedingungen der Chrono House
Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden im stationären Verkauf von (Luxus-)Uhren an den Kunden durch den Anbieter („Verkauf“) als auch im stationären Ankauf von (Luxus-)Uhren vom Kunden durch den Anbieter („Ankauf“).
Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieterstimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu; dies gilt auch, wenn der Anbieter sie nicht ausdrücklich abgelehnt hat.
1.2 Für die Definitionen des Kunden als Unternehmer oder Verbraucher gelten die gesetzlichen Definitionen gemäß §§ 13, 14 BGB.
1.3 Der Anbieter behält sich das Recht der jederzeitigen Änderung dieser Agb vor.
Vertragsschluss
2.1 Die Kaufabwicklung sowohl für den Verkauf als auch für den Ankauf findet ausschließlich in den Geschäftsräumen des Anbieters statt.
2.2 Verkauf
2.2.1 Die Präsentation und Bewerbung von (Luxus-)Uhren durch den Anbieter stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar, sondern lädt den Kunden dazu ein, ein Kaufangebot abzugeben.
2.2.2 Soweit nicht anders angegeben, handelt es sich bei den vom Anbieter angebotenen (Luxus-)Uhren um Gebrauchtware. Der daraus entstehende Vertrag bezieht sich somit auf eine Stückschuld.
2.2.3 Beim Verkauf erfolgt der Vertragsabschluss durch die Annahme des Angebotes des Kunden durch den Anbieterund die Zahlung des vereinbarten Verkaufspreises an den Anbieter.
2.3 Ankauf
Beim Ankauf erfolgt der Vertragsabschluss durch die Annahme des Angebots des Kunden durch den Anbieterund die Zahlung des vereinbarten Ankaufspreises an den Kunden.
Preise, Zahlungsbedingungen und Übergabe
3.1 Verkauf
Die angegebenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Soweit die Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG (Differenzbesteuerung bei Gebrauchtwaren) zur Anwendung kommt, wird die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausgewiesen.
Beim Verkauf ist der Verkaufspreis sofort fällig und kann in bar oder per Überweisung beglichen werden.
Die Übergabe an den Kunden erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises an den Anbieter.
3.2 Ankauf
Beim Ankauf erfolgt die Auszahlung des Ankaufpreises nach Vereinbarung in bar oder per Überweisung. Alternativ kann der Ankaufspreis mit dem Verkaufspreis für andere (Luxus-) Uhren verrechnet werde, sog. Inzahlungnahme.
Eigentumsvorbehalt
Beim Verkauf verbleibt das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung beim Anbieter. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters nicht zulässig.
Beschaffenheit, Gewährleistung und Garantie
5.1 Verkauf
5.1.1 Sofern nicht anders ausgewiesen, handelt es sich bei den vom Anbieter verkauften (Luxus-)Uhren um Gebrauchtwaren. Die Beschaffenheit ergibt sich aus den Angaben im Verkaufsgeschäft und eventuell beigefügten Zertifikaten.
5.1.2 Bei gebrauchten (Luxus-)Uhren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe an den Kunden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Gewährleistung.
5.1.3 Der Kunde erhält keine weitergehenden Garantien im rechtlichen Sinne durch den Anbieter. Etwaige Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
5.2 Ankauf
5.2.1 Beim Ankauf von (Luxus-)Uhren garantiert der Kunde, dass die Ware sein Eigentum und frei von Rechten Dritter ist, ihm keine weiteren Vorschäden und/oder Reparaturen bekannt sind, die nicht angegeben wurden, und dass sämtliche Angaben zu wertbildenden Faktoren korrekt und vollständig sind.
5.2.2 Bei gebrauchten (Luxus-)Uhren beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe an den Anbieter.
Haftung
6.1 Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder für die Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, begrenzt auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.3 Soweit ein Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde, finden die Haftungsbeschränkungen nach Ziff. 6.2 keine Geltung. Dies gilt ebenfalls für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Kommissionsgeschäft
Kommissionsgeschäfte, der Verkauf von (Luxus-)Uhren durch den Anbieter im Namen und auf Rechnung des Kunden, erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Schlussbestimmungen
8.1 Für alle abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, diesen Agb nicht entgegenstehen.
8.2 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen der Sitz des Anbieters.